Als hörgestört ist jedes Kind zu bezeichnen, das im Hauptsprachbereich (zwischen 250-4000 Hz) einen Hörverlust über 15 dB aufweist. Dabei unterscheidet man leichte (kleiner 40 dB), mittlere (40-70 dB) und hochgradige Hörstörungen (größer 70 dB), leichte Sprachstörungen (z.B. Lispeln) sind ab 25 dB Hörverlust im Hauptsprachbereich zu erwarten. Ist die Hörstörung sehr ausgeprägt (größer 80 dB Hörverlust), so wird die Fähigkeit zu sprechen, ohne passende Hörgeräteversorgung, überhaupt nicht erworben. Somit kann man zusammenfassend sagen, Hörstörungen behindern eine normale Sprachentwicklung und damit eine normale geistige Entwicklung. Entscheidend für die weitere Entwicklung der hörgestörten Kinder ist der frühest mögliche Therapiebeginn.
Folgende Therapeut:innen befassen sich mit Störung der Sprache bei Schwerhörigkeit und Taubheit: